BFH - X R 1/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO
§ 173 Abs 1 Nr 1,
EStG § 4 Abs
4a
Rechtsfrage
Mögliche Änderung von Steuerbescheiden nach einer Außenprüfung und Hinzurechnung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG:
1. Sind für die Streitjahre 2003 bis 2005 keine Tatsachen nachträglich bekannt geworden, weil den Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zu entnehmen war, dass keine Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens angefallen sind? - Handelt es sich hierbei um steuererhöhende oder steuermindernde Tatsachen?
2. Ist im Streitjahr 2004 eine Hinzurechnung gemäß § 4 Abs. 4a EStG möglich, obwohl in diesem Jahr keine Überentnahmen getätigt wurden?
Änderung; Hinzurechnung; Nachträgliche Tatsache; Schuldzinsen; Überentnahme
Fundstelle(n):
OAAAD-78836