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BFH  - VI R 84/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 41a Abs 4 S 1, EStG § 42d

Rechtsfrage

Ist die Einschiffgesellschaft in der Rechtsform einer KG aufgrund der Abrechnung und Zahlung der Heuer als Arbeitgeber i.S. des § 41a Abs. 4 Satz 1 EStG anzusehen --und können daher für die Inanspruchnahme des Kürzungsbetrages nach § 41a Abs. 4 Satz 1 EStG die Einsatzzeiten der Besatzungsmitglieder auf der gesamten Flotte nicht zusammengerechnet werden-- oder der Reeder (hier: Bereederung der Schiffe der Flotte zunächst durch den Komplementär der Einschiff-KG und später durch eine GmbH & Co. KG mit dem Komplementär der Einschiff-KG als Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH)?

Arbeitgeber; Kürzungsanspruch; Lohnsteuer; Reederei; Schiff; Zeitlicher Zusammenhang; Zusammenrechnung

Fundstelle(n):
VAAAD-78825

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