BFH - VI R 84/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 41a Abs 4 S 1,
EStG §
42d
Rechtsfrage
Ist die Einschiffgesellschaft in der Rechtsform einer KG aufgrund der Abrechnung und Zahlung der Heuer als Arbeitgeber i.S. des § 41a Abs. 4 Satz 1 EStG anzusehen --und können daher für die Inanspruchnahme des Kürzungsbetrages nach § 41a Abs. 4 Satz 1 EStG die Einsatzzeiten der Besatzungsmitglieder auf der gesamten Flotte nicht zusammengerechnet werden-- oder der Reeder (hier: Bereederung der Schiffe der Flotte zunächst durch den Komplementär der Einschiff-KG und später durch eine GmbH & Co. KG mit dem Komplementär der Einschiff-KG als Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH)?
Arbeitgeber; Kürzungsanspruch; Lohnsteuer; Reederei; Schiff; Zeitlicher Zusammenhang; Zusammenrechnung
Fundstelle(n):
VAAAD-78825