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BFH  - VII R 73/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StromStG § 9 Abs 1 Nr 2, StromStV § 12 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Gilt der in einer Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage, die Strom erzeugt und über eine Rauchgasreinigungsanlage verfügt, für die Beleuchtung und Klimatisierung sowie für die Gipsabscheidung in zwei Zentrifugen verwendete Strom als "zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht" (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV) und ist somit von der Steuer befreit?

Steuerbegünstigte Verwendung; Stromsteuer

Fundstelle(n):
XAAAD-78820

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