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Praxisprobleme beim Aufstieg der UG (haftungsbeschränkt) zur Voll-GmbH
Zur Entscheidung des
Die UG (haftungsbeschränkt) spielt in der Beratung von Kleinst- und/bzw. Start-Up Unternehmen eine zunehmende Rolle, ist sie doch angesichts der geringeren Kapitalanforderungen, insbesondere für diese Zielgruppe eine echte Alternative zu der Gründung einer GmbH. Da die meisten Unternehmer, die sich zunächst für die Gründung einer UG entscheiden, auf lange Sicht – gemäß der Intention des Gesetzgebers – den Weg in die GmbH anstreben, ist es für Berater von essentieller Bedeutung, auf die sich aus einer Entscheidung des im Hinblick auf das Volleinzahlungsgebot ergebenden Hürden auf diesem Weg hinzuweisen.
I. Einleitung
1. Große Verbreitung trotz Imageproblems
Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt; im Folgenden: UG) handelt es sich um eine Rechtsformvariante zur klassischen GmbH, die sich zunächst durch das Fehlen eines Mindeststammkapitalerfordernisses auszeichnet. Die UG hat im Zuge des MoMiG zum Einzug in das GmbHG gefunden und ist dort in einem einzigen Paragrafen geregelt (§ 5a GmbHG).
[i]http://www.rewi. uni-jena.de/Forschungs projekt+Unternehmer gesellschaft_p_15120- path-88632.htmlNach über zwei Jahren lässt sich resümieren, dass die UG ein Erfolgsmodell ist. Per 28. 2. 2011 betrug die Gesa...