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IWB Nr. 15 vom Seite 747 Fach 11a Seite 202

Phasengleiche Vereinnahmung von Dividenden

Tomberger in der berichtigten Fassung aufgrund des Beschlusses des Gerichtshofs v.

Art. 31 Abs. 1 und 59 der Vierten Richtlinie 78/660/EWG

Rechtsspruch (des Europäischen Gerichtshofs):

Sofern

  • eine Gesellschaft (Muttergesellschaft) Alleingesellschafterin einer anderen Gesellschaft (Tochtergesellschaft) ist und sie kontrolliert,

  • die Mutter- und die Tochtergesellschaft nach nationalem Recht einen Konzern bilden,

  • die Geschäftsjahre beider Gesellschaften deckungsgleich sind,

  • die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft der Zuweisung bestimmter Gewinne an die Muttergesellschaft für das fragliche Geschäftsjahr zugestimmt hat,
    [— der Jahresabschluß der Tochtergesellschaft für das fragliche Geschäftsjahr von ihrer Gesellschafterversammlung vor Abschluß der Prüfung des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft für dieses Geschäftsjahr festgestellt wurde,]

  • diese Gesellschafterversammlung vor Abschluß der Prüfung des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft für dasselbe Geschäftsjahr stattgefunden hat, und
    [— aus dem Jahresabschluß der Tochtergesellschaft für das fragliche Gesc...