Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer – Nichtgestellung von Büroräumen durch den Arbeitgeber
Leitsatz
Nutzt ein Arbeitnehmer (GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer) für seine berufliche Tätigkeit von ihm angemietete Büroräume
in unmittelbarer Nähe seiner Arbeitsstätte, weil der Arbeitgeber ihm keine Arbeitsräume zur Verfügung stellt, liegt hierin
kein den Werbungskostenabzug der Raumkosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ausschließender Gestaltungsmissbrauch.
Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber selbst zur Anmietung der Räume wirtschaftlich in der Lage gewesen wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAD-76457
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