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FG München  v. - 10 K 3574/08 EFG 2011 S. 1170 Nr. 13

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Keine Abzugsfähigkeit der freiwilligen Alters-Vorsorgeaufwendungen des Kindes bei der Grenzbetragsberechnung nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

Leitsatz

1. Kosten der Alterversorgung eines Kindes dienen im Unterschied zu Krankenversicherungsaufwendungen nicht der aktuellen Existenzsicherung des Kindes und mindern ebenso wie die Kosten einer privaten Zusatzkrankenversicherung nicht die Kindeseinkünfte im Rahmen der Grenzbetragsberechnung gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

2. Dem steht nicht entgegen, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung ein besonders frühzeitiger Aufbau der privaten Altersvorsorge wünschens- oder empfehlenswert ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1170 Nr. 13
EStB 2011 S. 416 Nr. 11
EAAAD-76411

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