Keine Steuerbegünstigung der Herstellung von neuem Wohnraum in einem Sanierungsobjekt nach §§ 7h und 10f EStG
Leitsatz
1. Wird eine Wohnung erst nach Abschluss des Kaufvertrags im Wege des Dauausbaus hergestellt, so dass es sich um einen Neubau
handelt, liegen keine nach den §§ 7h, 10f EStG begünstigte auf Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen entfallende
Bauaufwendungen vor.
2. Aus der BFH-Rechtsprechung zu § 7i EStG, dass ein Denkmal i. S. d. Vorschrift auch ein bautechnischer Neubau sein könne,
folgt nichts Anderes.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 990 Nr. 16 EFG 2011 S. 955 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2011 S. 1130 TAAAD-76406
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