Übergang zur Tonnagebesteuerung und
Fremdwährungsverbindlichkeiten
Leitsatz
Wird Gewinnermittlung nach der
Tonnage beantragt, ist im Übergangsjahr, das der erstmaligen Anwendung der
Tonnagebesteuerung vorangeht, für jedes WG, das unmittelbar dem Betrieb
von Handelsschiffen dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und
Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen.
Der Unterschiedsbetrag ist
gesondert und bei Gesellschaften auch einheitlich festzustellen.
Beim Übergang zur
Tonnagebesteuerung fließen auch Fremdwährungsverbindlichkeiten in
Höhe der Differenz zwischen Buch- und Teilwert in den Unterschiedsbetrag
ein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAD-76403
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