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IWB Nr. 7 vom Seite 337 Fach 6 Malaysia Gr. 3 Seite 12

Ausländische Investitionen in Malaysia

von RA Hariram Jayaram, L L. B./L L. M., Kuala Lumpur, und RA Johannes W. Dietze, Jena

Malaysia, die einzige Wahlmonarchie der Welt, hat in den letzten Jahren eine rasante wirtschaftliche Entwicklung genommen. Nach wie vor ist die Regierung um die Förderung ausländischer Investitionen bemüht. Dies geschieht zum einen durch direkte und indirekte Investitionsanreize und zum anderen durch die Schaffung von mehr Rechtssicherheit und -klarheit auf wirtschaftlichem Gebiet. Andererseits hat es sich jedoch im Interesse des Schutzes der natürlichen Ressourcen des Landes als notwendig erwiesen, das Engagement ausländischer Firmen in Malaysia einer stärkeren Kontrolle als bisher zu unterziehen.

I. Investitionsanreize

Firmen des verarbeitenden Gewerbes können verschiedene Vergünstigungen beantragen. Zuständig für ausländische Unternehmungen ist stets die Behörde für industrielle Entwicklung — Malaysian Industrial Development Authority — eine Abteilung des Ministeriums für internationalen Handel und Industrie.

Hinsichtlich des Pionierstatus oder Investitionssteuerfreibetrags, des Reinvestitionssteuerfreibetrags und der Ausbildungsanreize (vgl. Lechtape/Krumbholz, a. a. O.).

1. Einrichtung von Unternehmenszentralen

Zur Förderung der Einrichtung betrieblicher Unternehmenszentralen (Oper...