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IWB Nr. 6 vom Seite 193

Verbesserte Amtshilfemöglichkeiten im deutsch-österreichischen Verhältnis

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 210Mit Abschluss des Revisionsprotokolls zum bestehenden DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (DBA Österreich) am wird der deutsche Fiskus seine Amtshilfemöglichkeiten für einen weiteren wichtigen Finanzplatz deutscher Kapitalanleger wesentlich verbessern, nachdem der Amtshilfestandard des Art. 26 OECD-MA aus dem Jahr 2005 bzw. des Tax Information Exchange Agreements (TIEA) bereits u. a. in Abkommen mit Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz vereinbart werden konnte.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Hintergrund und bisherige Rechtslage zwischen Deutschland und Österreich

[i]Aktualisierte Fortschrittsberichte zur Umsetzung der OECD-Standards in den Staaten Seit dem Fortschrittsbericht vom sind Österreich, die Schweiz und Liechtenstein auf der „weißen” Liste verzeichnet. Das Bankgeheimnis genießt in Österreich mit § 38 Abs. 1, Abs. 5 Bankwesengesetz (BWG) besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Zu den Geheimhaltungsberechtigten zählen der Kunde, also jene Person, die mit dem Kreditinstitut ein Bankgeschäft abschließt, und dessen Rechtsnachfolger. Geheimhaltungsverpflichtete sind gem. § 38 Abs. 1 BWG Kreditinstitute, Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte und sonst ...