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IWB Nr. 6 vom Seite 199

EU-Kommission hält deutsche Erbschaftsteuerbestimmungen für diskriminierend

Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission

[i]Verstoß der deutschen Vorschriften zur Erbschaftsteuer gegen EU-RechtDie EU-Kommission hat Deutschland am (IP/11/294) förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, weil damit Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstellt. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme”, dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim EuGH verklagen.

Nach deutschem Recht wird in Deutschland ansässigen Deutschen (je nach Verwandtschaftsgrad) ein Freibetrag bei der Erbschaftsteuer in Höhe von 500.000 € gewährt, während dieser Betrag nur 2.000 € beträgt, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Im Fall der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen.

Nach Auffassung der Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, der in Art. 63 S. 200des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 40 des Abkomm...