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Rechnungslegungspraxis nach BilMoG
Empirische Befunde zur Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen im ersten Jahresabschluss nach neuem Bilanzrecht
Was war Ziel der Auswertung?
Welche Tendenzen zeigen sich in den ersten Jahresabschlüssen nach BilMoG bei der Ausübung neuer Wahlrechte und Ermessensspielräume?
Welche Tendenzen zeigen sich in den ersten Jahresabschlüssen nach BilMoG bei der Ausübung der Übergangswahlrechte?
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom wurden zahlreiche, für die Aufstellung des Jahresabschlusses geltende Rechnungslegungsvorschriften gestrichen, neu gefasst und ergänzt. Mit dem Ziel, die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften maßvoll an die IFRS anzunähern und das Informationsniveau des handelsrechtlichen Jahresabschlusses deutlich zu erhöhen, schuf der Gesetzgeber so neue Aktivierungsmöglichkeiten, reformierte die Rückstellungsbewertung und die Ermittlung der latenten Steuern und beseitigte zahlreiche, zuvor im HGB bestehende Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte. Für die Umstellung auf die durch das BilMoG im Jahresabschluss geänderten Rechnungslegungsvorschriften wurden zudem im EGHGB Übergangsvorschriften mit verschiedenen Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten kodifiziert.