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Das Grundstücksrecht in Polen
Das polnische Grundstücksrecht hat im Zuge der tiefgreifenden Umwälzungen in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen erfahren. So ist vor allem der sozialistische Eigentumsbegriff abgeschafft und durch die Wiedereinführung des einheitlichen Eigentumsbegriffes ersetzt worden. Auch die Annäherung Polens an die EU und die damit verbundene rastlose Aktivität des polnischen Gesetzgebers machen es erforderlich, das neue Immobilienrecht im Gesamtzusammenhang darzustellen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, die speziell für das unternehmerische Engagement von Ausländern in der Republik Polen von Bedeutung sind.
I. Einführung
1. Immobilienrechte im polnischen Recht
a) Eigentum
Das Eigentumsrecht ist im polnischen Recht ebenso wie im deutschen das umfassendste dingliche Recht an einer Sache. Die in Polen seit 1997 geltende Verfassung (veröffentlicht im Gesetzblatt Dz. U. Nr. 78, Pos. 483, 1997; deut-S. 1148 sche Übersetzung befindet sich in OER 1997, S. 223 ff.) regelt das Eigentumsrecht nicht, sondern setzt es als normative Kategorie voraus. Sie bestimmt in Art. 64, daß jedem das Eigentumsrecht, andere Vermögensrechte sowie das Erbrecht zustehen. Alle diese Rechte u...