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IWB Nr. 23 vom Seite 1137 Fach 5 Frankreich Gr. 6 Seite 170

Grundzüge des französischen Arbeitsrechts

von Rechtsanwalt/Steuerberater Wolfhard Tillmanns, Düsseldorf Avocat au Barreau des Hauts-de-Seine

Sämtliche bis 1973 ergangenen Arbeitsgesetze und DurchführungsVO sind vor allem im Code du travail kodifiziert. Der Code besteht — wie in Frankreich bei größeren Gesetzgebungswerken üblich — aus mehreren Teilen, wovon Teil L die Gesetze (im förmlichen Sinn), Teil R die ”Gesetzesverordnungen” (der öffentlichen Verwaltung mit Zustimmung des Conseil d'Etat) und Teil D die (einfachen) Verordnungen enthält.

I. Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Betriebsebene

Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern (AN) und Arbeitgebern (AG) auf Betriebsebene sind durch drei Gesetze geregelt: durch das Gesetz 82-689 betr. die Rechte der AN im Unternehmen, das Gesetz 82-915 betr. die Vertretung der AN im Unternehmen und das Gesetz 82-1097 über die Mitspracherechte der AN auf dem Gebiet der Hygiene und Sicherheit des Arbeitsplatzes, insbesondere die Bildung von Ausschüssen für Hygiene und Sicherheit (comité d'hygiène et de sécurité) und ihre Befugnisse.

1. Rechte der Arbeitnehmer im Unternehmen

a) Arbeits- und Betriebsordnung

Eine Arbeits- und Betriebsordnung (”règlement intérieur”) ist in allen Betrieben, die gewöhnlich mindestens 20 AN beschäftigen, aufzustellen. Die Betriebsordnung kann a...