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IWB Nr. 5 vom Seite 209 Fach 5 Dänemark Gr. 3 Seite 82

Das Kaufgesetz Dänemarks

Prof. Dr. Gerhard Ring und Dr. Line Olsen-Ring, LL.M., Freiberg/Sa.

I. Überblick

In Dänemark gilt im Unterschied zu den nordischen Staaten Schweden, Finnland und Norwegen, die sich in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Rahmen der internordischen Zusammenarbeit neue Kaufgesetze gaben, immer noch das alte Kaufgesetz (Købelov — Nr. 102) v. (KBL) i. d. F. der Bekanntmachung Nr. 28 v. — zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 213 v. (Revision der Vorschriften über den Verbraucherkauf) in Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl EG Nr. L 17, S. 12).

1. Internationaler, nordischer und nationaler Kauf

Das dänische Recht differenziert zwischen dem internationalen, dem nordischen und dem nationalen Kauf. Die Rechtswahl beim internationalen Kauf vollzieht sich nach Maßgabe des Gesetzes über die nationalen Rechtsregeln, die auf den Kauf beweglicher Sachen mit internationalem Charakter Anwendung finden (Lov om hvilket lands retsregler, der skal anvendes p\a løsørekøb af international karakter — Nr. 122), aus dem Jahre 1964 (i. d. F. der Bekanntmachung Nr. 722 v. ). § 1 des internationalen Kaufgesetzes (International købe...