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Das tschechische Privatisierungsrecht
I. Das verfolgte Privatisierungskonzept
Die Privatisierung in der Tschechischen Republik — und bis zur Teilung 1993 in der ganzen Tschechoslowakei — war von Anfang an durch drei Programme gekennzeichnet:
die Re-Privatisierung (vgl. ReprivG / RehabG),
die ”kleine Privatisierung” (KlPrivG) sowie
die ”große Privatisierung” (GrPrivG) und hier insbesondere Massenprivatisierung in Gestalt der Coupon-Privatisierung.
Die frühen Jahre der Privatisierung waren von den ersten beiden Programmen geprägt. Hinsichtlich der Re-Privatisierung galt prinzipiell der Grundsatz ”Rückgabe vor Entschädigung”. Restitutionsansprüche bezüglich von Unternehmensanteilen wie auch sonstige Rückübertragungsansprüche im Fall der Unmöglichkeit der Naturalrestitution wurden aus dem zu diesem Zweck vom Nationalen Vermögensfonds eingerichteten Restitutionsfonds befriedigt.
Die ”kleine Privatisierung” betraf in erster Linie Geschäfte, Restaurants, kleine Handwerksbetriebe, in Einzelfällen auch mittlere Unternehmen mit größeren Belegschaften. Diese wurden in öffentlichen Versteigerungen veräußert, Ausländer waren von der ersten Versteigerungsrunde zunächst ausgeschlossen.
Der ”großen Privatisierung” in Tschechien lag das Konze...