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Steuerfreie Schachteldividenden und verstärkter Auskunftsaustausch nach dem DBA-Schweiz
Bereits vor Inkrafttreten der Mutter-Tochter-Richtlinie innerhalb der EU ist die Schweiz 1993 mit dem Ziel an die Bundesrepublik Deutschland herangetreten, den Quellensteuersatz bei Schachteldividenden (mindestens 20 % Beteiligung) von seinerzeit 5 % auf 0 % zu senken. Nachdem die Gegenforderung der Aufnahme einer sog. ”großen Auskunftsklausel” in das DBA in der Schweiz nicht durchsetzbar war, konnte schließlich am ein Kompromiss in Form eines Revisionsprotokolls geschlossen werden. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass eine Einschränkung des schweizerischen Bankgeheimnisses erreicht werden konnte. Das Revisionsprotokoll ergänzt das DBA aus 1971 (BStBl 1972 I, S. 518) i. d. F. des Protokolls v. (BStBl 1993 I, S. 927) und wird nach seiner Ratifizierung grundsätzlich ab anzuwenden sein.
I. Schachteldividenden
Kernstück des Revisionsprotokolls ist der Verzicht auf Quellensteuern auf Schachteldividenden. Mutter- und Tochtergesellschaften in Deutschland und in der Schweiz werden so gestellt wie Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union; für diese gilt bereits seit Mitte 1996 ein Null-Steuersatz. Die Mindestbeteiligungsgrenze von 20 % bleibt bestehen. Der bisher vereinbarte Quellensteuersatz von 5 % gilt nur noch bis