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IWB Nr. 9 vom Seite 439 Fach 5 Bulgarien Gr. 3 Seite 24

Das bulgarische Buchführungsgesetz

von Rechtsanwältin Dr. Maya Neidenowa, Hamburg/Sofia

Anfang November 2001 hat das bulgarische Parlament ein neues Gesetz über die Buchführung verabschiedet, das die Anforderungen und Regelungen der entsprechenden EU-Richtlinien berücksichtigt. Das neue Gesetz (bulg. GBl Nr. 98 v. ) ist am in Kraft getreten. Es ändert das geltende Gesetz über die Buchführung von 1991, inhaltlich wird jedoch vom alten Gesetz viel übernommen. Das Neue im Gesetz ist die zeitgemäße Behandlung des Buchführungssystems mit den Anforderungen der Vierten EU-Richtlinie für die Jahresabschlüsse (EU-RL 78/660) und der Siebten EU-Richtlinie zur Konsolidierung der Buchführung (EU-RL 83/349). Das Ziel des Gesetzgebers ist es, dem Kapitalinvestment, aber auch den staatlichen und privaten Kreditgebern Informationen über die Vermögens- und Finanzlage sowie die Einkünfte der Unternehmen, die in Bulgarien tätig sind, zu vermitteln.

I. Direkte Anwendung der Internationalen Buchführungsstandards

Art. 23 Abs. 3 und 4 i. V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes sieht die direkte Anwendung der Internationalen Buchführungsstandards für alle Unternehmen ab dem Jahr 2005 vor. Bis dahin werden die Jahresabschlüsse nach den nationalen Buchführungsstandards erstellt, wobei in der Übergangspha...