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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 121/09

Leitsatz

Leitsatz:

Im Streit um die Bildung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft ist der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen, wenn die mit Bildung der Berufsausübungsgemeinschaft verbundenen Synergieeffekte nicht genau beziffert werden. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung ist der Auffangstreitwert allerdings zu verdreifachen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-73399

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