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Einkommensbesteuerung ausländischer Kapitalgesellschaften bei Zuzug nach und anschließendem Wegzug aus Deutschland
I. Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist sowohl aufgrund ihrer geographischen Lage im Zentrum Europas als auch wegen ihrer Wirtschaftskraft nach wie vor für ausländische Unternehmen ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Das haben nach dem Wegfall des Eisernen Vorhangs auch osteuropäische Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, zunehmend herausgefunden. Ihr Bestreben, in Deutschland — nicht selten mit Hilfe importierter Arbeitskräfte — Gewinne zu erwirtschaften, bleibt nicht hinter den Bemühungen der in westeuropäischen Staaten ansässigen Kapitalgesellschaften zurück. Häufig nehmen die geschäftlichen Aktivitäten dieser Gesellschaften im deutschen Inland einen solchen Umfang an, der Anlaß gibt, im einzelnen Fall die Frage zu prüfen, ob davon auszugehen ist, daß die Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft sich im Inland befindet. Es kommt zudem auch vor, daß ausländische Gesellschaften sich aus den genannten Gründen entschließen, ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz nach Deutschland zu verlegen.
Diese Entwicklung gibt Anlaß, der Frage nachzugehen, welche Steuerfolgen eintreten, wenn
eine ausländische Kapitalgesellschaft ihre Geschäf...