Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustands gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses der Versicherten gegenüber erwachsenen Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte. Voraussetzung eines solchen Anspruches ist eine dem Versicherungsträger zurechenbare Pflichtverletzung (hier verneint bei Verneinung oder Nichtbeantwortung von Fragen des amerikanischen Sozialversicherungsträgers nach Versicherungszeiten bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Tatbestand
Fundstelle(n): CAAAD-73101
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