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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 9 SO 5/09

Leitsatz

Leitsatz:

Für ein an herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ist ein Fernsehgerät erforderlich. Es zählt zur Erstausstattung im Sinne des SGB XII. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAD-73089

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