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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 6 AS 24/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Einbehaltung monatlicher Tilgungsraten für ein Mietkautionsdarlehen durch den Grundsicherungsträger im Wege einer Aufrechnung ist unzulässig.

2. Dem Grundsicherungsträger ist es in Anwendung des in § 242 BGB geregelten und über § 61 S. 2 SGB X anwendbaren Grundsatzes von Treu und Glauben verwehrt, sich dann auf eine Tilgungsvereinbarung als Rechtsgrundlage für eine Aufrechnung zu berufen, wenn sie die Vereinbarung selbst veranlasst hat. Denn dies würde eine unzulässige Rechtsausübung darstellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-73083

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