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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AS 58/09

Leitsatz

Leitsatz:

Die "Erwerbszentriertheit" des SGB II erfordert eine Auslegung der Härteregelung des § 7 Abs. 5 S. 2 SGB II, die der Zielsetzung einer möglichst dauerhaften Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit Rechnung trägt. Eine möglichst dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben kann aber auch bei mittelmäßigen oder schwachen Ausbildungsleistungen erreicht werden, solange nur die Ausbildung erfolgreich mit einem Abschluss beendet wird. Daher spielt es keine Rolle, ob der Auszubildende besonders gute Ausbildungsleistungen erbringt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAD-73010

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