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LSG Sachsen Urteil v. - L 1 KR 89/06

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Krankenkasse darf eine bereits gezahlte Vergütung für nicht durch im Sinne des Rahmenvertrages qualifiziertes Personal erbrachte Leistungen der Behandlungspflege vom Leistungserbringer zurückfordern. Das Leistungsverweigerungsrecht gilt selbst dann, wenn die Leistung erbracht worden ist, ohne dass ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAD-72974

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