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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 10 KR 59/08

Gesetze: SGB V § 2; SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 60 Abs. 1; SGB V § 60 Abs. 2; Brandschutzgesetz Sachsen-Anhalt § 1; KrTRL § 2 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Kosten eines vom Rettungsdienst im Zusammenhang mit einer notwendigen Krankenfahrt veranlassten Einsatzes der freiwilligen Feuerwehr zur Beförderung eines Versicherten aus seiner Wohnung auf die Straße und zurück hat die Krankenkasse zu tragen, soweit der Einsatz allein der Durchführung des Transportes zum Zwecke der Krankenbehandlung dient und dieser der Leistungspflicht der Krankenkasse unterfällt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-72848

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