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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 10 KR 14/10 NZB

Gesetze: SGG § 144; SGG § 145; SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 31 Abs. 1; SGB V § 33 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Es ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob die Krankenkasse in einem Einzelfall Camouflage (stark pig-mentiertes Deckmittel zur Auftragung auf die Haut) als Hilfsmittel zur Behandlung eines entstellenden Feuermals leisten muss.

Fundstelle(n):
DAAAD-72749

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