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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 46/10

Leitsatz

Leitsatz:

Keine Leistungspflicht der Krankenkasse für Marinol (Wirkstoff Dronabinol) bei Blepharospasmus (Lidkrampf) mit schwerwiegender Sehbehinderung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-72703

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