Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 3 AS 138/08

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Bescheid, der frühere Bewilligungsbescheide aufhebt und gewährte Leistungen nach dem SGB II zurückfordert, ist nur dann hinreichend bestimmt, wenn erkennbar ist, für welchen Zeitraum in welcher Höhe welche Art von Leistungen aufgehoben bzw. zurückgefordert werden.

Sowohl aus einem Bewilligungsbescheid als auch aus einem Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid, der das Spiegelbild eines Bewilligungsbescheides darstellt, muss mit hinreichender Deutlichkeit hervorgehen, welche Art von Leistungen in welcher Höhe bewilligt bzw. in welcher Höhe die Gewährung welcher Leistung aufgehoben oder zurückgenommen wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-72693

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen