Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 2 R 68/10

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Versicherungsträger hat nach dem Wortlaut des § 44 SGB 1 über einen etwaigen Zinsanspruch des Leistungsempfängers auch ohne besonderen Antrag von Amts wegen zu entscheiden. Dies entspricht der Rechtsnatur der Zinsen als akzessorische Nebenleistung (Anschluss an ).

2. Ein Versicherungsträger lehnt in einem Bescheid, der keine Entscheidung über einen Zinsanspruch enthält, die Gewährung von Zinsen mangels eines dahingehenden positiven Ausspruchs ab.

3. Enthält der Bescheid auch keinen Zusatz des Inhalts, dass über Zinsen noch gesondert entschieden werde, muss der Empfänger davon ausgehen, dass er keinen Zinsen erhält, so dass ein Widerspruch erforderlich ist und Kosten hierfür übernommen werden müssen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAD-72692

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen