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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 165/09

Leitsatz

Leitsatz:

Benötigt ein körperbehinderter Jugendlicher einen Sportrollstuhl allein zur Ausübung von Sport in einem Behindertensportclub, so hat er keinen Anspruch auf Kostenübernahme aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch aus dem "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ergeben sich keine Gesichtspunkte, die eine weitergehende Leistungspflicht des Krankenversicherungsträgers in derartigen Fällen rechtfertigen könnten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-72687

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