Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 84/09

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf eine Gamma-Knife-Behandlung, wenn mit der stereotaktischen Bestrahlung durch einen Linearbeschleuniger eine gleichwertige anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht.

Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V für eine Gamma-Knife-Bestrahlung, da kein Sachleistungsanspruch besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-72683

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen