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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KA 20/08

Leitsatz

Leitsatz:

Eine belegärztliche Tätigkeit neben einer Praxistätigkeit mit erheblichem Honorarumsatz rechtfertigt grundsätzlich nicht die Befreiung vom vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst.

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst wird durch eine belegärztliche Tätigkeit neben einer Praxistätigkeit mit erheblichem Honorarumsatz grundsätzlich nicht gerechtfertigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-72662

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