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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 139/08

Leitsatz

Leitsatz:

Die Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V ist auch dann zu zahlen, wenn die Abrechnung der Krankenhausbehandlung zwar falsch war, die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung jedoch nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-72654

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