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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 AS 111/09

Leitsatz

Leitsatz:

Als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II sind auf einen Arbeitsuchenden als Eigentümer einer Eigentumswohnung und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Instandhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses zu übernehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-72653

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