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IWB Nr. 6 vom Seite 249 Fach 3 Deutschland Gr. 1 Seite 1922

Das SteVAG und die Dokumentation von Verrechnungspreisen — Entwurf der Rechtsverordnung im Sinne des § 90 Abs. 3 AO-E

RA/StB Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. und RA Dr. Stephan Rasch, Deloitte & Touche, Düsseldorf

Der Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (SteVAG), der auch die Änderungen der Abgabenordnung zu den Themen Dokumentation und Strafzuschläge bei Verrechnungspreisen enthält, ist nach wie vor heftig umstritten (siehe zum Problembereich Dokumentation/Strafzuschläge Kroppen/Rasch, IWB · Aktuell, IWB 21/2002, S. 1035 f.; dies., 11 Transfer Pricing Report, S. 885 ff.; dies., Tax Notes International 2002, S. 666 ff.; Rasch/Roeder, 11 Transfer Pricing Report, S. 731 ff. sowie Baumhoff, IStR 2003, S. 1 ff.). Am 21. Februar hat der Bundestag dem Gesetz in 2. und 3. Lesung (siehe BT-Drucks. 15/119 und 15/287 in der vom Finanzausschuss veränderten Fassung; BT-Drucks. 15/480 sowie Plenarprotokoll 15/29, S. 2243, 2248) zugestimmt. Der Bundesrat hat jedoch in seiner Sitzung vom 14. März dem SteVAG die Zustimmung verweigert (vgl. BR-Drucks. 120/03). Daraufhin hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen (Drucks. 65/03).

Ungeachtet dieser Ungewissheit arbeitet das BMF an dem Entwurf einer Rechtsverordnung bezüglich ”Art, Inhalt und Umfang der zu erstellenden Aufzeichnungen”. § 90 Abs. 3 Satz 5 AO-E enthält die Ermächtigung zum S. 250 Erlass dieser Rechtsverord...