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IWB Nr. 24 vom Seite 1207 Fach 3a Gr. 1

Die Entscheidungen des BFH und der FG zum Begriff der Betriebsstätte

von ORR Dieter Grützner, Münster

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Stichwort
Quelle
Aussage
Reparaturarbeiten
BStBl 1954 III, 179
Bei der Durchführung von handelt es sich um keine Bauausführung. Steht dafür jedoch nicht nur vorübergehend eine feste Einrichtung, z. B. eine Baracke, zur Verfügung, wird damit eine Betriebsstätte begründet.
HFR 1993, 459
Werden einem Gewerbetreibenden von einem Auftraggeber Einrichtungen zur Unterstellung von Handwerkszeug überlassen, das dessen Arbeitnehmer bei der Durchführung des ihm erteilten Auftrags benutzen, so können diese Einrichtungen eine Betriebsstätte des Gewerbetreibenden darstellen, auch wenn es sich bei dem Auftrag nicht um Bauausführungen handelt.
BStBl 1982 II, 624
Durch den Auftraggeber zur Durchführung von Wartungs- und unentgeltlich überlassene Aufenthalts-, Arbeits- und Lagerräume begründen für den Auftragnehmer eine Betriebsstätte, wenn diesem mit der Überlassung eine Rechtsposition eingeräumt worden ist, die ihm ohne seine Mitwirkung nicht mehr ohne weiteres entzogen oder die ohne seine Mitwirkung nicht ohne weiteres verändert werden kann.
BStBl 1999 II, 694
Begründen nach Durchführung ...