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IWB Nr. 21 vom Seite 1067 Fach 3a Gr. 1 Seite 932

Zulässigkeit einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung

§ 50c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. d. F. vor Änderung durch das StandOG

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz (EFG 1998, 664)

Leitsatz:

§ 50c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. d. F. vor Änderung durch das StandOG ist nicht anwendbar, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile veräußert wurden, im Zeitpunkt dieser Veräußerung noch beschränkt steuerpflichtig ist und erst im Anschluss daran unbeschränkt steuerpflichtig wird.

EStG i. d. F. vor Änderung durch das StandOG § 50c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz (EFG 1998, 664)

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, erwarb durch Vertrag vom von einer in den USA ansässigen Corporation, der C, sämtliche Anteile an der D, einer Kapitalgesellschaft, deren Sitz und Geschäftsleitung sich im Zeitpunkt des Erwerbs ebenfalls in den USA befanden. In Deutschland unterhielt die D lediglich Zweigniederlassungen.

Nach dem Erwerb sämtlicher Anteile am wurde der Sitz der D innerhalb der USA und der Ort der Geschäftsleitung nach Deutschland verlegt.

Mit Vertrag vom veräußerte die D sodann nahezu ihren gesamten Geschäftsbetrieb an die Klägerin. Der durch die Veräußerung des Geschäftsbetriebes an die Klägerin realisierte Veräußerungsgewinn wurde von ihr im Rahmen einer inz...