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Treuhänderische Mitunternehmerschaft und Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht bei Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay
I.
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Leitsätze (des Bundesfinanzhofs):
Anleger, die das von ihnen erworbene Farmland in Paraguay von einem Treuhänder bewirtschaften lassen, können Mitunternehmer sein.
Hat die Farm seit ihrer Gründung keinen Totalgewinn erzielt, ist hierin ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht zu sehen.
Den Anlegern ist Gelegenheit zu geben, dieses Beweisanzeichen zu widerlegen, indem sie glaubhaft machen, daß sie anläßlich ihres Beitritts aufgrund eigener Sachkunde oder aufgrund von unabhängiger Seite eingeholter Informationen von der Möglichkeit zur Gewinnerzielung ausgehen konnten oder ausgegangen sind.
Aus dem Sachverhalt:
Die Kläger und Revisionskläger (Kl.) und die Beigeladenen haben sich im Jahre 1976 an einem Farmprojekt in Paraguay (Farm A) beteiligt. Das Farmland von insgesamt 15 000 ha war in 120 gleich große Einheiten von jeweils 125 ha — sog. Lots — aufgeteilt. Es war ganz überwiegend mit dem für diese Region typischen Niedrigdornbuschwald bewachsen. Teilweise waren offene Naturgrasflächen eingesprengt, die jedoch weg...