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LSG Hessen Beschluss v. - L 1 KR 89/10 KL

Leitsatz

Leitsatz:

Rügt ein Sozialversicherungsträger als Kläger einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht aus § 29 SGB IV durch einen beklagten anderen Hoheitsträger, so ist zur Begründung des Sozialrechtsweges hinreichend, dass die angegriffene Maßnahme nach dem Vortrag des Klägers in dessen sozialversicherungsrechtlich ausgestaltete Aufgabenwahrnehmung eingreift. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
MAAAD-71521

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