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LSG Hessen Urteil v. - L 7 SO 78/06

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII darf die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung eines Kapitals einschließlich seiner Erträge, dass der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde. Erforderlich ist insoweit zumindest, dass der Sicherung ein nach § 5 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag zu Grunde liegt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-71516

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