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LSG Hessen Urteil v. - L 1 KR 56/09

Leitsatz

Leitsatz:

Wird erstmals über die endgültige Beitragsfestsetzung entschieden, nachdem zunächst lediglich eine vorläufige Beitragsfestsetzung durch einstweilige Regelung erfolgte, sind Beiträge gerade auch rückwirkend aufgrund nunmehr vorliegender Nachweise auch dann einkommensgerecht festzusetzen, wenn zeitgleich Einkommensteuerbescheide für verschiedene Jahre vorgelegt werden, bei denen ein Einkommensteuerbescheid im Verhältnis zu dem Einkommensteuerbescheid des Folgejahres noch höhere Einnahmen ausweist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-71467

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