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LSG Hessen Beschluss v. - L 6 AS 227/09 B

Leitsatz

Leitsatz:

Eine nach Beharren auf der Entscheidung im Widerspruchsverfahren erfolgte Klageerhebung ist als mutwillig anzusehen, wenn die Verwaltungsbehörde einem Widerspruchsführer anbietet, ein Verfahren wegen eines beim BVerfG anhängigen Verfahrens, welches auch die vom Widerspruchsführer aufgeworfenen Rechtsfragen tangiert, ruhend zu stellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAD-71445

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