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Zur Anwendung des § 1 AStG bei einer Personengesellschaft
§ 1 AStG; § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO
Vorinstanz: (EFG 1997 S. 1288)
Leitsätze (des Bundesfinanzhofs):
1. Steuerpflichtiger i. S. des § 1 Abs. 1 AStG ist keine Personengesellschaft, sondern nur die an einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter.
2. Ist der Gesellschafter einer Personengesellschaft zugleich Alleingesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft, so steht die Kapitalgesellschaft dem Personengesellschafter i. S. des § 1 Abs. 2 AStG mit der Folge nahe, daß der Gewinnanteil des Gesellschafters (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) unter Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG zu ermitteln ist, soweit die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind.
3. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG die Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG ausschließt und ob eine Sach- und/oder Leistungsentnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG die Annahme einer Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 Abs. 1 AStG ausschließt.
Aus dem Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten über das Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer auf § 1 AStG gestützten Gewinnkorrektur bei einer inländischen und inzwischen aufgelösten AG & Co. KG für Dienst- und Sachleistungen, die gegenüber einer nahestehenden ausl. Kapitalgesellschaft erbracht wurden. Die Antragsteller und Beschwerdegegner (A...