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IWB Nr. 7 vom Seite 327 Fach 3a Gr. 1 Seite 664

Zurechnung von Grundstückseinkünften bei mißbräuchlicher Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht

§ 42 AO; § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 6 EStG

Leitsätze (des Bundesfinanzhofs):

  1. Eine niederländische Kapitalgesellschaft, die weder über eine inländische Betriebsstätte noch über einen ständigen Vertreter im Inland verfügt, jedoch inländischen Grundbesitz vermietet, erzielt keine inländischen Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. der §§ 8 Abs. 1 KStG, 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.

  2. Ist die vermietende niederländische Kapitalgesellschaft eigenwirtschaftlich funktionslos und handelt sie treuhandähnlich für ihren niederländischen Gesellschafter, eine Stiftung, und dient die Zwischenschaltung ausschließlich steuerlichen Zwecken, so ist die Vermietungstätigkeit gemäß § 42 Satz 2 AO 1977 dem Gesellschafter zuzurechnen.

  3. Der Mißbrauchsvorwurf kann steuerlich nicht auf die zwischen dem Gesellschafter und der niederländischen Kapitalgesellschaft vereinbarten Darlehenszinsen begrenzt werden.

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Kl.) sind zwei nach niederländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in den Niederlanden. Das FG bezeichnete die Kl. als ”Anlagegesellschaften”, die der A-Konzern schon unter anderen Firmenmänteln erworben und unter dem Dach seiner Holdinggesellschaft ”ge...