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LSG Hamburg Beschluss v. - L 5 B 187/08 PKH AL

Leitsatz

Leitsatz:

Seit der am in Kraft getretenen Fassung des § 172 SGG ist die Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden, auf fehlende hinreichende Erfolgsaussicht der Klage erster Instanz gestützten sozialgerichtlichen Beschluss auch dann statthaft, wenn im Verfahren der Hauptsache der Wert des Beschwerdegegenstandes den Schwellenwert für die Zulassungsbedürftigkeit der Berufung nicht übersteigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
MAAAD-71346

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