In der ehemaligen DDR gab es zwei Arten wissenschaftlicher Forschung, die sich in Inhalt, Ziel und Ort der Forschungsstätte unterschieden. Dies spiegelte sich auch in den Versorgungsordnungen wider. Während für die an selbständigen staatlichen Instituten der Grundlagenforschung tätigen Wissenschaftler das Zusatzversorgungssystem der wissenschaftlichen Intelligenz vorgesehen war, gehörten die an den Forschungsinstituten bzw. in den Forschungsabteilungen der volkseigenen Betriebe und Kombinate Tätigen dem von dem Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz erfassten Personenkreis an. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAD-71056
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