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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 202/07

Leitsatz

Leitsatz:

»§ 28 g Satz 3 SGB IV ist im Rahmen von § 255, § 256 SGB V nicht analog anzuwenden. Dies verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht.«

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-70841

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