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LSG Bayern Urteil v. - L 6 R 624/08

Leitsatz

Leitsatz:

Für einen Baufachwerker, der die praktischen Fertigkeiten eines Baufachwerkers mit einer Ausbildung von zwei Jahren erlangt hat und der angesichts einer artfremden Ausbildung im Herkunftsstaat (hier: Bosnien-Herzegowina) und einer relativ kurzzeitigen Berufsausübung im Inland in seiner Berufsgruppe erwartete theoretische Kenntnisse nicht aufweisen kann, kommt unter Zugrundelegung eines Berufsschutzes als (gehoben) Angelernter als zumutbarer Beruf der Pförtnerberuf in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-70789

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